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Entscheidung 3 Ob 148/10a×

Entscheidung 3 Ob 148/10a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000710 Rechtssatz 25.03.1938Zivilrecht
Ein Miteigentümer ist auch ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer zur Erhebung einer Klage nach § 37 EO gegen einen Dritten berechtigt, wenn die Klage den Zweck verfolgt im Interesse der Gesamtheit den Angriff eines Dritten auf die gemeinsame Sache abzuw …
RS0000741 Rechtssatz 14.07.1959Zivilrecht
Wurde in einem Endbeschluss nur die Tatsache der Störung des letzten Besitzstandes festgestellt und der Gatte der Klägerin zur Wiederherstellung des alten Zustandes verurteilt, so kann weder ein Miteigentümer noch ein Mitbesitzer die Durchsetzung eines solc …
RS0016620 Rechtssatz 14.07.1994Zivilrecht
Ein betreibender Gläubiger ist erst dann zum Ansuchen um Erteilung der erforderlichen baubehördlichen Abbruchbewilligung berechtigt, sobald ihm mit der Exekutionsbewilligung die Ermächtigung erteilt wurde, das Bauwerk auf Kosten des Verpflichteten entfernen …
RS0083156 Rechtssatz 21.12.1993Zivilrecht
Schon die Möglichkeit einer Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Miteigentümer verpflichtet den änderungswilligen Wohnungseigentümer, die Zustimmung der anderen Miteigentümer oder die Genehmigung des Außerstreitrichters einzuholen (so schon 5 …
RS0083330 Rechtssatz 05.07.1991Zivilrecht
Das Untersagungsrecht der anderen Miteigentümer und Wohnungseigentümer besteht bei Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen selbst dann, wenn die behördliche Bewilligung vorliegt oder doch erwirkt werden könnte.
RS0126547 Rechtssatz 19.01.2011Zivilrecht
Ein zur Klageführung nach § 37 EO berechtigender Eingriff in die Rechte eines Wohnungseigentümers liegt nicht vor, wenn die Exekutionsbewilligung bloß die Wiederherstellung eines durch widerrechtlichen Eingriff veränderten Zustands der gemeinsamen Sache dur …