Rechtssatz RS0126688
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126688
Entscheidungsdatum
16.12.2025
Rechtssatz
Contractingmaßnahmen sind im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass ein Unternehmer (Contractor) Energiesparmaßnahmen oder die Energieversorgung auf einer Liegenschaft des Kunden verwirklicht, wobei diese Maßnahmen durch die Bank des Contractors vorfinanziert worden und sich der Contractor aus den erwarteten Energieeinsparungen oder den zu lukrierenden Energiepreisen refinanziert. Wesentliches Element aller Contracting‑Verträge ist eine mehrjährige Laufzeit.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 182/10v
Entscheidungstext OGH 29.03.2011 2 Ob 182/10v
- 8 Ob 54/23h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.10.2024 8 Ob 54/23h
vgl; Beisatz: Die Zuordnung des sachenrechtlichen Eigentums an der errichteten Wärmebereitungsanlage kann je nach „Contracting-Modell“ unterschiedlich sein. Das Eigentum kann beim Contractor bleiben, die Wohnungseigentümer können nach einer gewissen Zeit Miteigentum erwerben, oder der Bauträger erwirbt Eigentum an der Anlage und überträgt sie unter Belastung durch die Nutzungsrechte des Contractors ins Miteigentum der Erwerber. (T1)
- 4 Ob 75/25w
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 16.12.2025 4 Ob 75/25w
vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126688
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2026
Dokumentnummer
JJR_20110329_OGH0002_0020OB00182_10V0000_001