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Rechtssatz RS0126800

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0126800

Geschäftszahl

15Os122/10w

Entscheidungsdatum

04.05.2011

Rechtssatz

Ein im selbständigen Entschädigungsverfahren nach Paragraph 8 a, MedienG innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Absatz 2, leg cit eingebrachter Antrag, der den gesamten Inhalt eines Artikels inkriminiert, ist hinsichtlich einzelner darin enthaltener, zusätzlich hervorgehobener Textpassagen fristwahrend, er enthält auch alle Merkmale, die mit Blick auf den Grundsatz „ne bis in idem“ für eine Individualisierung des Begehrens erforderlich sind und bietet hinreichende Information über den Gegenstand der Beschuldigungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126800

Im RIS seit

20.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2016

Dokumentnummer

JJR_20110504_OGH0002_0150OS00122_10W0000_001