Rechtssatz RS0126966
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0126966
Entscheidungsdatum
11.05.2011
Rechtssatz
Wenn im gegen eine GmbH gemäß § 354 EO geführten Exekutionsverfahren zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen im Strafbeschluss die Verhängung der Haft über den Geschäftsführer angedroht wird, ist dieser dagegen rekurslegitimiert.Wenn im gegen eine GmbH gemäß Paragraph 354, EO geführten Exekutionsverfahren zur Erzwingung unvertretbarer Handlungen im Strafbeschluss die Verhängung der Haft über den Geschäftsführer angedroht wird, ist dieser dagegen rekurslegitimiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126966
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2013
Dokumentnummer
JJR_20110511_OGH0002_0030OB00048_11X0000_002