Rechtssatz RS0127115
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127115
Entscheidungsdatum
09.08.2011
Rechtssatz
Beim Entfall des Rechts auf Pflichtteilsminderung nach § 773a Abs 3 ABGB sind minderjährige und erwachsene Kinder gleich zu behandeln. Erfasst ist nur ein Verhalten, das der Erblasser nach dem 1. 7. 2001 (Inkrafttreten dieser Bestimmung) gesetzt hat.Beim Entfall des Rechts auf Pflichtteilsminderung nach Paragraph 773 a, Absatz 3, ABGB sind minderjährige und erwachsene Kinder gleich zu behandeln. Erfasst ist nur ein Verhalten, das der Erblasser nach dem 1. 7. 2001 (Inkrafttreten dieser Bestimmung) gesetzt hat.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 98/11g
Entscheidungstext OGH 09.08.2011 4 Ob 98/11g
Beisatz: Irrelevant ist, ob das Testament vor oder nach diesem Stichtag errichtet wurde. (T1)
Beisatz: Angesichts der besonderen Umstände des Einzelfalls wurde hier eine Verweigerung des Kontakts über den 1. 7. 2001 hinaus als gerechtfertigt angesehen. (T2); Veröff: SZ 2011/101
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127115
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20110809_OGH0002_0040OB00098_11G0000_001