Rechtssatz RS0127121
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127121
Entscheidungsdatum
14.07.2011
Rechtssatz
Ob der Betreibende im Verwertungsverfahren auch zur Ausübung des dem Stifter in der Stiftungserklärung eingeräumten Rechts, auf Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Beirats ermächtigt werden kann, um so Druck auf den Stiftungsvorstand in der Frage der Versorgung des Begünstigten aus den Erträgnissen ausüben zu können, ist hier noch nicht abschließend zu entscheiden, weil im Sinne des gebotenen stufenweisen Vorgehens das Verwertungsergebnis nach erfolgter Einsetzung des Stifters als Begünstigter abzuwarten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127121
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20110714_OGH0002_0030OB00177_10S0000_003