Rechtssatz RS0127327
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127327
Entscheidungsdatum
24.10.2011
Rechtssatz
Mit dem Schutzzweck des § 446 Abs 3 ASVG ist es unvereinbar, im Fall der Unwirksamkeit eines Risikogeschäfts mangels Erteilung der ministeriellen Genehmigung dem Sozialversicherungsträger jenen Schaden zuzurechnen, der aus der vorzeitigen Auflösung eines spiegelbildlichen Risikogeschäfts des anderen Vertragsteils mit einem Dritten (Gegen-Swap-Geschäft) resultiert.Mit dem Schutzzweck des Paragraph 446, Absatz 3, ASVG ist es unvereinbar, im Fall der Unwirksamkeit eines Risikogeschäfts mangels Erteilung der ministeriellen Genehmigung dem Sozialversicherungsträger jenen Schaden zuzurechnen, der aus der vorzeitigen Auflösung eines spiegelbildlichen Risikogeschäfts des anderen Vertragsteils mit einem Dritten (Gegen-Swap-Geschäft) resultiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127327
Zuletzt aktualisiert am
17.01.2012
Dokumentnummer
JJR_20111024_OGH0002_0080OB00011_11T0000_002