Rechtssatz RS0127390
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127390
Entscheidungsdatum
12.10.2011
Rechtssatz
Ordnet der Gesetzgeber in Ansehung der Pensionsansprüche des Empfängers der Sozialhilfe eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte, ex lege eintretende Legalzession an, ist diese Anordnung wegen derselben Interessenlage analog auch für zeitlich kongruente Schadenersatzansprüche wegen Vereitelung eines sonst von § 324 Abs 3 ASVG erfassten Pensionsanspruchs heranzuziehen.Ordnet der Gesetzgeber in Ansehung der Pensionsansprüche des Empfängers der Sozialhilfe eine an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte, ex lege eintretende Legalzession an, ist diese Anordnung wegen derselben Interessenlage analog auch für zeitlich kongruente Schadenersatzansprüche wegen Vereitelung eines sonst von Paragraph 324, Absatz 3, ASVG erfassten Pensionsanspruchs heranzuziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127390
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013
Dokumentnummer
JJR_20111012_OGH0002_0030OB00045_11F0000_003