Rechtssatz RS0127533
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127533
Entscheidungsdatum
22.06.2011
Rechtssatz
Sieht eine Klausel die Abtretung der Gewährleistungsansprüche der Leasinggeberin gegen den Lieferanten vor, obwohl sie im Eingangssatz statuiert, dass der Kunde verpflichtet ist, Gewährleistungsmängel beim Lieferanten geltend zu machen, was eine bereits erfolgte Abtretung dieser Ansprüche aber voraussetzt, so ist sie intransparent und für den Verbraucher unübersichtlich. (Klausel 5)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127533
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012
Dokumentnummer
JJR_20110622_OGH0002_0020OB00198_10X0000_003