Rechtssatz RS0127536
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127536
Entscheidungsdatum
22.06.2011
Rechtssatz
Eine in den AGB des Leasinggebers enthaltene Klausel, wonach dann, wenn der Kunde bei der Werkstatt mit einem Reparaturrechnungsbetrag in Vorlage tritt, dies gleichzeitig als Verlangen auf Abtretung von Schadenersatzforderungen betreffend das Leasingobjekt nach § 1422 ABGB bis in Höhe der Vorlage gelte und dies sinngemäß auch für Kosten der Unfallabwicklung und weitere Kosten, wie Abschleppungs- und Bergungskosten zutreffe, ist im Hinblick auf § 6 Abs 1 Z 2 KSchG unzulässig. (Klausel 9)Eine in den AGB des Leasinggebers enthaltene Klausel, wonach dann, wenn der Kunde bei der Werkstatt mit einem Reparaturrechnungsbetrag in Vorlage tritt, dies gleichzeitig als Verlangen auf Abtretung von Schadenersatzforderungen betreffend das Leasingobjekt nach Paragraph 1422, ABGB bis in Höhe der Vorlage gelte und dies sinngemäß auch für Kosten der Unfallabwicklung und weitere Kosten, wie Abschleppungs- und Bergungskosten zutreffe, ist im Hinblick auf Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, KSchG unzulässig. (Klausel 9)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127536
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012
Dokumentnummer
JJR_20110622_OGH0002_0020OB00198_10X0000_006