Rechtssatz RS0127542
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127542
Entscheidungsdatum
22.06.2011
Rechtssatz
Eine Klausel, wonach dem Kunden gehörender Zubehör und Gegenstände, die sich im Objekt befinden und bei der Objektrückstellung nicht entfernt werden, entschädigungslos in das Eigentum des Leasinggebers übergehen, verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB.Eine Klausel, wonach dem Kunden gehörender Zubehör und Gegenstände, die sich im Objekt befinden und bei der Objektrückstellung nicht entfernt werden, entschädigungslos in das Eigentum des Leasinggebers übergehen, verstößt gegen Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127542
Zuletzt aktualisiert am
22.02.2012
Dokumentnummer
JJR_20110622_OGH0002_0020OB00198_10X0000_012