Rechtssatz RS0127564
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127564
Entscheidungsdatum
22.11.2011
Rechtssatz
Der aufgrund einer notwendigen Zession nachfolgende Hypothekargläubiger ist (wie ein außerbücherlicher Eigentümer) bereits vor der nur deklarativen Nachführung des Grundbuchstands zur Löschungsklage gegen eine sein dingliches Recht beeinträchtigende, materiell rechtswidrige Eintragung legitimiert.
Dies setzt aber voraus, dass der noch nicht erfolgten bücherlichen Übertragung des Pfandrechts keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen (hier: dass die notwendige grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127564
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2015
Dokumentnummer
JJR_20111122_OGH0002_0080OB00099_11H0000_001