Rechtssatz RS0127622
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127622
Entscheidungsdatum
22.12.2011
Rechtssatz
Ein Antrag des Vorerben, der sich auf die Löschung (nur) der bereits vorverstorbenen Nacherben, ohne dass er auch die Löschung des Substitutionsbands an sich begehrt, ist zulässig. Auch in diesem Fall liegt es am Antragsteller den Nachweis zu erbringen, dass hinsichtlich der betroffenen Nacherben der Substitutionsfall nicht mehr eintreten kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127622
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2012
Dokumentnummer
JJR_20111222_OGH0002_0020OB00058_11K0000_003