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Entscheidung 2 Ob 58/11k×

Entscheidung 2 Ob 58/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0005997 Rechtssatz 02.10.1979Zivilrecht
Ist zwischen den Beteiligten iSd § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG strittig, ob eine letztwillige Erklärung als Anordnung einer Nacherbschaft oder eines Nachvermächtnisses oder als eine dieser anzusehen oder als unverbindlicher Wunsch des Erblassers zu beurteilen ist, …
RS0006007 Rechtssatz 19.04.1961Zivilrecht
Das Abhandlungsgericht ist nicht berechtigt, über die Auslegung des letzten Willens eine Entscheidung zu treffen. Eine solche Entscheidung ist gem § 477 Abs 1 Z 3 ZPO nichtig.
RS0006017 Rechtssatz 30.04.1969Zivilrecht
Die Entscheidung über die Auslegung einer Testamentsbestimmung darüber, welche Vermächtnisse gebühren, steht dem Verlassenschaftsrichter nicht zu.
RS0006534 Rechtssatz 31.03.1948Zivilrecht
Streitigkeiten über die Gültigkeit und die Auslegung einer testamentarischen Anordnung sind dem ordentlichen Rechtswege vorbehalten; so auch die Frage der Gültigkeit der Erbseinsetzung von fideikommissarischen Substituten.
RS0007570 Rechtssatz 22.03.1962Zivilrecht
Die Entscheidung, ob eine im Grundbuch eingetragene fideikommissarische Substitution erloschen ist, steht nicht dem Grundbuchsgericht, sondern dem Abhandlungsgericht als Substitutionsbehörde zu.
RS0007940 Rechtssatz 08.05.1957Zivilrecht
Der Grundsatz, dass eine in der vorgeschriebenen Form abgegebene Erbserklärung nur dann zurückzuweisen ist, wenn sie vom absoluten Nichterben, d.h. von jemanden, der gar nicht Erbe sein kann, abgegeben wurde, muss auch für den Nacherben gelten, der behaupte …
RS0012368 Rechtssatz 08.02.1990Zivilrecht
Die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB oder die sie im konkreten Fall etwa verdrängende Regel des § 703 ABGB ist einer konkreten Regelungsabsicht des Erblassers nachgeordnet. Es sind daher alle bei letztwilligen Verfügungen zulässigen Auslegungsmittel auszu …
RS0012568 Rechtssatz 22.01.1976Zivilrecht
Eine Wertungsübereinstimmung zwischen den §§ 703 und 705 ABGB einerseits und der Novellenbestimmung des § 615 Abs 2 ABGB führt zu einer einschränkenden Auslegung des letztgenannten Norm in dem Sinn, dass im Zweifel der in einem ungewissen künftigen Ereignis …
RS0121471 Rechtssatz 17.10.2006Zivilrecht
Die Übergangsbestimmung des § 205 AußStrG betrifft trotz ihrer uneingeschränkten Formulierung nur die besonderen Regeln der §§ 143 bis 185 AußStrG zum Verlassenschaftsverfahren im III. Hauptstück des Gesetzes; demnach bleiben die Übergangsbestimmungen zum I …
RS0127620 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Nach Beendigung der Substitution sind die Bindungen aufgehoben. Das Substitutionsband ist im öffentlichen Buch zu löschen, wobei die Substitutionsbehörde die erforderlichen Verfügungen zu treffen hat.
RS0127621 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Der Erlöschungsgrund nach § 615 Abs 1 ABGB liegt etwa dann vor, wenn der letzte (in Betracht kommende) Nacherbe vor Eintritt des Substitutionsfalls erbenlos, also ohne Vorhandensein eines Transmissars verstirbt und auch kein Ersatznacherbe vorhanden ist.
RS0127622 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Ein Antrag des Vorerben, der sich auf die Löschung (nur) der bereits vorverstorbenen Nacherben, ohne dass er auch die Löschung des Substitutionsbands an sich begehrt, ist zulässig. Auch in diesem Fall liegt es am Antragsteller den Nachweis zu erbringen, das …
RS0127623 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Das Nacherbrecht ist dann vererblich, wenn der Substitut „terminisiert“ berufen wurde, was der Fall ist, wenn allein der Tod des Vorerben den Substitutionsfall bildet. Der Nacherbe vererbt in diesem Fall sein Erbrecht an seine Transmissare, wenn er vor dem …
RS0127624 Rechtssatz 22.12.2011Zivilrecht
Ist die Einsetzung namentlich genannter Nacherben an die Kinderlosigkeit des Vorerben geknüpft, so ist diese aufschiebend bedingt, sodass nicht die Zweifelsregel des § 615 Abs 2 ABGB zur Anwendung gelangen könnte, sondern nur jene des § 703 ABGB.