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Rechtssatz RS0127728

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0127728

Geschäftszahl

14Os138/11t

Entscheidungsdatum

03.04.2012

Rechtssatz

Unter den Begriff "Amtsgeschäfte" fallen auch faktische Verrichtungen, sofern diese einer Rechtshandlung annähernd gleichwertig sind. Gleichwertigkeit liegt nicht nur bei einer besonderen Qualität des Handelns vor, sondern wenn ein hypothetischer Vergleich ergibt, dass die aus einer (missbräuchlichen) faktischen Verrichtung (hier: der von einem Kriminalbeamten durchgeführten Observation) resultierende Rechtsschädigung auch durch eine darauf abzielende (missbräuchliche) Rechtshandlung hätte bewirkt werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127728

Im RIS seit

16.05.2012

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2012

Dokumentnummer

JJR_20120403_OGH0002_0140OS00138_11T0000_001