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Entscheidung 14 Os 138/11t×

Entscheidung 14 Os 138/11t

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0096134 Rechtssatz 09.02.1988Strafrecht
Für den Umfang der "Befugnis" kommt es nur auf den abstrakten Aufgabenbereich des Beamten an, nicht jedoch darauf, ob er seinem Dienstauftrag zufolge auch konkret mit solchen Amtsgeschäften befasst ist.
RS0096141 Rechtssatz 02.10.1978Strafrecht
Das zu schädigende Recht muss nicht ein Vermögensrecht betreffen, sondern kann auch in der Schädigung eines konkreten öffentlichen Rechtes bestehen, worunter auch die Vereitelung einer bestimmten in der Rechtsordnung festgelegten staatlichen Maßnahme zu ver …
RS0101029 Rechtssatz 16.09.1975Strafrecht
Ist im ersten Rechtsgang über den die Kompetenz des Geschwornengerichts begründenden Anklagevorwurf durch Verneinung der diesbezüglichen Hauptfrage im insoweit unangefochtenen und aufrecht bleibenden Wahrspruch endgültig abgesprochen worden, kommt (bei Aufh …
RS0108964 Rechtssatz 20.11.1997Strafrecht
Voraussetzung für die Strafbarkeit als Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist in subjektiver Hinsicht, dass der Bestimmende es für gewiss hält, der Beamte werde bei bestimmungsgemäßem Verhalten (zumindest) vorsätzlich seine Befugnis missbrauchen. Hingegen ist ni …
RS0113270 Rechtssatz 15.02.2000Strafrecht
Werden in einem Tatbestand auf der subjektiven Tatseite keine vom Mindesterfordernis des § 5 Abs 1 zweiter Halbsatz (§ 7 Abs 1) StGB abweichenden Vorsatzformen oder allfällige zusätzliche Vorsatzerfordernisse verlangt, so wird bedingter Vorsatz unterstellt, …
RS0126993 Rechtssatz 28.06.2011Strafrecht
Bloßes Offenbaren eines Geheimnisses, das einem Beamten ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich wurde, das er sich aber nicht durch wissentlichen Fehlgebrauch seiner Befugnis (etwa durch Abfrage im VJ-Register) gezielt beschafft hat, sondern von dem er …
RS0127728 Rechtssatz 03.04.2012Strafrecht
Unter den Begriff "Amtsgeschäfte" fallen auch faktische Verrichtungen, sofern diese einer Rechtshandlung annähernd gleichwertig sind. Gleichwertigkeit liegt nicht nur bei einer besonderen Qualität des Handelns vor, sondern wenn ein hypothetischer Vergleich …