Rechtssatz RS0127821
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127821
Entscheidungsdatum
08.03.2012
Rechtssatz
Eingriffsnormen iSd Art 7 EVÜ sind zwingende Vorschriften des Privat‑ oder des öffentlichen Rechts, die im öffentlichen Interesse erlassen wurden. Sie setzen sich trotz Rechtswahlvereinbarung durch, sind also rechtswahlfest.Eingriffsnormen iSd Artikel 7, EVÜ sind zwingende Vorschriften des Privat‑ oder des öffentlichen Rechts, die im öffentlichen Interesse erlassen wurden. Sie setzen sich trotz Rechtswahlvereinbarung durch, sind also rechtswahlfest.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127821
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20120308_OGH0002_0020OB00122_11X0000_001