Rechtssatz RS0127829
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127829
Entscheidungsdatum
08.03.2012
Norm
EG-RL 2004/17/EG Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste 32004L0017 Art2 Abs1 Buchsta Unterabs2
EG-RL 2004/18/EG Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge 32004L0018 Art1 Abs9 Unterabs2
Rechtssatz
Eine Einrichtung, die zu dem besonderen Zweck gegründet worden ist, Wohnungen, öffentliche Gebäude, Unternehmen und Büros im Bereich einer Stadt durch Nutzung von Energie aus der Abfallverbrennung mit Wärme zu versorgen, ist zu dem besonderen Zweck gegründet worden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben zu erfüllen. Dabei ist es unbeachtlich, dass derartige Aufgaben auch von Privatunternehmen erfüllt werden können oder erfüllt werden.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 122/11x
Entscheidungstext OGH 08.03.2012 2 Ob 122/11x
Bem: Im Sinn der Entscheidung EuGH, C‑393/06 Rz 39 und 40. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127829
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20120308_OGH0002_0020OB00122_11X0000_009