Rechtssatz RS0127830
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127830
Entscheidungsdatum
08.03.2012
Norm
EG-RL 2004/17/EG Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste 32004L0017 Art2 Abs1 Buchsta Unterabs2
EG-RL 2004/18/EG Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge 32004L0018 Art1 Abs9 Unterabs2
Rechtssatz
Zur Klärung der Frage, ob Aufgaben nichtgewerblicher Art erfüllt würden, sind alle erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkte, wie etwa die Umstände, die zur Gründung der Einrichtung geführt haben, die Voraussetzungen, unter denen sie ihre Tätigkeit ausübt, zu berücksichtigen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob die fragliche Einrichtung ihre Tätigkeit unter Wettbewerbsbedingungen ausübt.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 122/11x
Entscheidungstext OGH 08.03.2012 2 Ob 122/11x
Bem: Im Sinn der Entscheidung EuGH, C‑393/06 Rz 41. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127830
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20120308_OGH0002_0020OB00122_11X0000_010