Rechtssatz RS0127831
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127831
Entscheidungsdatum
08.03.2012
Norm
EG-RL 2004/17/EG Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie Postdienste 32004L0017 Art2 Abs1 Buchsta Unterabs2
EG-RL 2004/18/EG Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge 32004L0018 Art1 Abs9 Unterabs2
Rechtssatz
Kriterien wie Eintragung ins Handelsregister, eigene Rechtspersönlichkeit, unternehmerische Tätigkeit, volle privatrechtliche Rechtsfähigkeit und Ausübung der Tätigkeit nach den Kriterien der Wirksamkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit schließen die Erfüllung von Aufgaben „nicht gewerblicher Art“ im Allgemeininteresse keineswegs aus. Der Anwendbarkeit der Richtlinien steht nicht einmal Gewinnerzielungsabsicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127831
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20120308_OGH0002_0020OB00122_11X0000_011