Rechtssatz RS0127853
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127853
Entscheidungsdatum
28.03.2012
Rechtssatz
§ 3 EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.Paragraph 3, EKHG bietet ein Beispiel dafür, dass auch in der österreichischen Rechtsordnung die auf dem Gedanken des „Handelns auf eigene Gefahr“ gegründete Ungleichbehandlung einzelner Personengruppen in bestimmten Fällen als sachlich gerechtfertigt angesehen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127853
Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012
Dokumentnummer
JJR_20120328_OGH0002_0020OB00009_12F0000_001