Rechtssatz RS0127898
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127898
Entscheidungsdatum
13.06.2012
Rechtssatz
Musste ein Fahrzeug des Straßendienstes bei einer Arbeitsfahrt auf der Autobahn weder zurückfahren, noch war dies für diesen Arbeitsvorgang notwendig, so begründet das Unterlassen eines solchen Fahrmanövers, selbst wenn es erlaubt gewesen sein sollte, jedenfalls kein Mitverschulden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127898
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2012
Dokumentnummer
JJR_20120613_OGH0002_0020OB00076_12H0000_002