Rechtssatz RS0127907
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127907
Entscheidungsdatum
24.04.2012
Rechtssatz
Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann, ändert nichts an den Erbquoten und regelt nur die Verteilung des Nachlasses. Die durch die Teilungsanordnung den einzelnen Erben zugewiesenen Sachen sind wertmäßig auf den jeweiligen Erbteil anzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127907
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2014
Dokumentnummer
JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_009