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Entscheidung 2 Ob 41/11k×

Entscheidung 2 Ob 41/11k

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0004270 Rechtssatz 20.01.1960Zivilrecht
Die Klage auf Naturalteilung kann, muss aber nicht einen Teilungsvorschlag enthalten. Das Gericht hat grundsätzlich, wenn es das Teilungsbegehren des Klägers für unrichtig hält, nicht die Klage abzuweisen, sondern die ihm angemessen erscheinende Teilung zu …
RS0007094 Rechtssatz 18.03.1975Zivilrecht
Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl …
RS0008324 Rechtssatz 17.02.1954Zivilrecht
Das Aufgriffsrecht ist eine Erbteilungsvorschrift, die in der Verbücherungsanordnung der Einantwortungsurkunde bereits zu berücksichtigen ist. Die Behauptung des Verzichtes auf das Aufgriffsrecht ist im streitigen Weg geltend zu machen.
RS0008325 Rechtssatz 05.07.1979Zivilrecht
Eine Teilungsanordnung des Erblassers steht einer einvernehmlichen anderen Aufteilung durch die Erben nicht entgegen.
RS0012311 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Die Rechtsgemeinschaft der Erben wird durch Erbteilung aufgehoben, die von jedem Miterben vor oder nach der Einantwortung verlangt werden kann. Sie erfolgt durch Erbteilungsübereinkommen, das der Einstimmigkeit bedarf. Kommt keine Einigung zustande, ist die …
RS0012312 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Das Begehren der Erbteilungsklage (Leistungsklage) ist auf Teilung unter Angabe des Wertverhältnisses der jedem Miterben zukommenden Portionen zu richten. Die Teilung wird real, zum Beispiel durch Änderung in den ideellen Anteilen, oder zivil vorgenommen.
RS0012313 Rechtssatz 22.03.1993Zivilrecht
Mit dem Tod eines Erblasser, der mehrere Erben hinterlässt, entsteht zwischen diesen zunächst bis zur Einantwortung eine sich auf das Erbrecht beziehende schlichte Rechtsgemeinschaft gemäß den §§ 825 ff ABGB.
RS0012340 Rechtssatz 08.11.1978Zivilrecht
Die letztwillige Erklärung stellt nicht die einzige Quelle der Auslegung dar, es sind auch außerhalb dieser Anordnung liegende Umstände aller Art, sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen sowie ausdrückliche oder konkludente Erklärungen des Erblasser …
RS0012342 Rechtssatz 24.06.1975Zivilrecht
Die durch den Inhalt der letztwilligen Verfügung zum Ausdruck gebrachte Absicht ist nach dem wahren Willen des Erklärenden zu beurteilen. Da bei letztwilligen Verfügungen nach Möglichkeit dem subjektiven Willen des Erklärenden entsprochen werden muss, kann …
RS0012346 Rechtssatz 07.06.1977Zivilrecht
Ist ein wirklicher Wille des Erblassers nicht zu ermitteln, weil der eingetretene Fall von ihm nicht bedacht wurde, so greift die hypothetische Auslegung Platz. Ihre Aufgabe ist es zu ermitteln, was der Erblasser gewollt hätte, wenn er zur Zeit der Errichtu …
RS0012348 Rechtssatz 06.12.1983Zivilrecht
Das ABGB enthält für die letztwilligen Verfügungen keine allgemeinen Auslegungsvorschriften wie für Gesetze oder Verträge, dafür aber eine große Anzahl von Sonderregeln. Der für das Vermächtnisrecht im § 655 ABGB aufgestellte Grundsatz, wonach Worte in ihre …
RS0012367 Rechtssatz 07.07.1977Zivilrecht
Die Auslegung der letztwilligen Erklärung findet ihre Grenze darin, dass einerseits eine noch so deutlich erwiesene Absicht des Erblassers unbeachtlich ist, wenn sie durch den Wortlaut der letztwilligen Verfügung nicht gedeckt wird, andererseits aber der Wo …
RS0012371 Rechtssatz 15.01.1992Zivilrecht
Die Auslegung der letztwilligen Verfügung hat von der gewöhnlichen Bedeutung der Worte auszugehen, wobei die Erklärung als Einheit in ihrem Gesamtzusammenhang zu betrachten ist. Die Zusammenschau der letztwilligen Erklärung als Einheit kann zum Ergebnis füh …
RS0012372 Rechtssatz 18.07.1952Zivilrecht
Bei der Auslegung eines Testamentes sind sowohl mündliche Äußerungen als auch im Testament nicht bezogene Schriftstücke zu beachten. Die Auslegung muss im Testament irgendeinen, wenn auch noch so geringen Anhaltspunkt finden und darf nicht völlig dem unzwei …
RS0012829 Rechtssatz 05.04.1933Zivilrecht
Inhalt des Aufgriffsrechtes.
RS0012830 Rechtssatz 25.11.1976Zivilrecht
Das Aufgriffsrecht besteht darin, dass ein Miterbe oder ein Dritter das letztwillig oder vertraglich eingeräumte Recht hat, den Nachlass oder Teile davon gegen Abfindung zu übernehmen. IdR. tritt der Aufgriffsberechtigte dem Erben gegenüber und hat diesen a …
RS0013245 Rechtssatz 08.03.1961Zivilrecht
Die Teilungsklage ist gegen alle Teilhaber zu richten. Die Miteigentümer einer Liegenschaft bilden eine einheitliche Streitgenossenschaft, weshalb am Teilungsprozess sämtliche Miteigentümer, sei es als Beklagte beteiligt sein müssen.
RS0013261 Rechtssatz 11.07.1985Zivilrecht
Die Teilungsklage, die auch die Art der Teilung regelt, ist eine Rechtsgestaltungsklage. Da die Festsetzung des Ausgleichsbetrages zur Entscheidung über die Art der Aufteilung gehört, ist sie, wenn sie auch zugleich einen Leistungsbefehl enthält, doch ( auc …
RS0014965 Rechtssatz 25.10.1961Zivilrecht
Die Verfügung des Erblassers, mit der einem Erben eine bestimmte Sache in Anrechnung auf seinen Erbteil überlassen wird, ist ein sogenanntes Hineinvermächtnis, das seinem Wesen nach kein Vermächtnis, sondern eine Erbteilungsvorschrift ist, die die Erben unt …
RS0035701 Rechtssatz 15.05.1957Zivilrecht
Bei einer notwendigen Streitgenossenschaft hat die von einem Streitgenossen gegen den Willen des anderen Streitgenossen vorgenommene Prozesshandlung keine rechtliche Wirkung. Anerkenntnisurteil gegen einen Teilgenossen ist unzulässig (siehe hiezu auch 1 Ob …
RS0043817 Rechtssatz 17.05.1950Zivilrecht
Wer durch ein Rechtsmittel die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteiles erwirkt hat, kann gegen den Aufhebungsbeschluss nur insoweit einen Rekurs erheben, als er die rechtliche Beurteilung, von der das Berufungsgericht in seinem Aufhebungsbeschluss ausgegan …
RS0102059 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Selbst wenn das Berufungsgericht - zu Recht - ausgesprochen hatte, die ordentliche Revision (oder der Rekurs an den Obersten Gerichtshof) sei zulässig, das Rechtsmittel aber dann nur solche Gründe geltend macht, deren Erledigung nicht von der Lösung erhebli …
RS0111779 Rechtssatz 23.03.1999Zivilrecht
Die Ausgestaltung des Aufgriffsrechts obliegt bei letztwilligen Verfügungen dem Erblasser. Zweifel sind durch Auslegung der letztwilligen Anordnung zu klären.
RS0113760 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Die Säumigkeit einzelner, bei der Mehrheit der Miteigentümer mitgezählter, ursprünglicher Kläger bei Erhebung von Berufung und Revision schadet nicht. Die Erhebung dieser Rechtsmittel durch eine Minderheit ist auch für die anderen Kläger wirksam.
RS0113831 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Bei einer Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft gemäß § 830 ABGB handelt es sich um eine sog unvollkommene Rechtsgestaltungsklage, bei der der Eintritt der Gestaltungswirkung - Aufhebung des Miteigentums - zwar unmittelbar an das Urteil geknüpft …
RS0113832 Rechtssatz 13.07.2000Zivilrecht
Die Aufnahme einer bestimmten Art der Teilung in das Teilungsbegehren ist ein Teilungsvorschlag, wie er auch vom im Prozess auf Naturalteilung Beklagten erstattet werden kann. Das Gericht ist an derartige Vorschläge nur insoweit gebunden, als es eine Verhan …
RS0115633 Rechtssatz 12.09.2001Zivilrecht
Die Option ist ein Vertrag, durch den eine Partei das Recht erhält, ein inhaltlich vorausbestimmtes Schuldverhältnis in Geltung zu setzen. Sie gewährt also ein Gestaltungsrecht. Anders als der Vorvertrag gibt sie nicht bloß ein Recht auf Abschluss eines Hau …
RS0127899 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Die auf die Aufhebung der Erbengemeinschaft gerichtete Erbteilungsklage ist ein Fall der Teilungsklage nach § 830 ABGB.
RS0127900 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Ausdrückliche Anordnung der Anrechnung gemäß § 790 Satz 1 ABGB ist im Sinne von hinreichend deutlich zu verstehen.
RS0127901 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Im Zweifel kommt der Vorteil aus der Anrechnung allen anderen eingesetzten Erben zu (Kralik, Erbrecht [1983] 340 f; Welser aaO §§ 790‑793 Rz 5; Eccher in Schwimann, ABGB³ III § 792 Rz 5; Umlauft, Die Anrechnung von Schenkungen und Vorempfängen im Erb‑ und P …
RS0127902 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Der Erblasser kann die Anrechnung jedem Erben hinsichtlich jeder Art von Zuwendung und unabhängig von § 794 ABGB in dem von ihm festgesetzten Betrag auferlegen, soweit er damit nicht Pflichtteilsansprüche verletzt. In diesem Fall wäre die Anrechnungsanordnu …
RS0127903 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Die Anrechnung bei testamentarischer Erbfolge ist primär so vorzunehmen, wie sie der Erblasser verfügte. Wurde keine entsprechende Regelung getroffen, so ist im Zweifel wie bei der gesetzlichen Erbfolge, somit ‑ trotz des Wortlauts des § 793 ABGB ‑ wie bei …
RS0127904 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Auch im Wege von gewillkürten Anrechnungsbestimmungen kann nicht einseitig in ein zweiseitiges Rechtsgeschäft eingegriffen werden.
RS0127905 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Will der Erblasser einem besonders bezeichneten Erben einzelne Vermögensgegenstände des Nachlasses zuwenden, so muss er eine vorweggenommene Nachlassteilung in der letztwilligen Verfügung vornehmen. Dies kann durch eine Teilungsanordnung oder durch ein Vora …
RS0127906 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann.
RS0127907 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann, änder …
RS0127908 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann. Sie i …
RS0127909 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Durch ein echtes Vorausvermächtnis (Prälegat) wird eine Sache einem Mit‑ oder Alleinerben ohne Anrechnung auf den Erbteil vermacht. Das Prälegat belastet also ohne besondere Anordnung des Erblassers alle Erben (einschließlich) des Prälegatars verhältnismäßi …
RS0127910 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Das einem Erben vermachte Vorausvermächtnis (Prälegat) gebührt ihm bei Fälligkeit (§ 685 ABGB) und ist bis zur rechtskräftigen Einantwortung gegen den ruhenden Nachlass, danach gegen die (übrigen) Erben durchsetzbar.
RS0127911 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Beim unechten Prälegat (Hineinvermächtnis) erhält der Miterbe nicht mehr, als seiner Erbquote entspricht. Es ist nicht als echtes Legat zu behandeln, sondern als Teilungsanordnung, wodurch der bedachte Miterbe die ihm zugedachte Sache nicht als Legatar sond …
RS0127912 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Die Ausübung eines testamentarisch eingeräumten Aufgriffsrechts, wonach es einem Miterben frei steht, bestimmte Grundstücksteile gegen Auszahlung des anteiligen Schätzwerts an die Erben zu übernehmen oder auch nicht, ist für den Nachlass und den Aufgriffsbe …
RS0127913 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Hat der aufgriffsberechtigte Miterbe sein Aufgriffsrecht hinsichtlich der davon betroffenen Grundstücksteile bereits geltend gemacht, so werden diese Grundstücksteile durch die Forderung des ruhenden Nachlasses auf Erstattung des Übernahmspreises ersetzt.
RS0127914 Rechtssatz 24.04.2012Zivilrecht
Ergeben sich bei einer testamentarischen Erbteilungsanordnung dadurch, dass der Erblasser einzelnen Erben mehr zuweist, als es deren Erbteil entspricht, wobei der Überschuss auch aufgrund anrechnungspflichtiger Vorausempfänge entstehen kann, Widersprüche zw …