Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0127908×

Rechtssatz RS0127908

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0127908

Geschäftszahl

2Ob41/11k

Entscheidungsdatum

24.04.2012

Rechtssatz

Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann. Sie ist für die Erben grundsätzlich bindend, diese können aber einvernehmlich eine abweichende Verteilung beschließen. Auch für das die Teilung durchführende Gericht ist die Teilungsanordnung zu berücksichtigen, soweit sie mit den gesetzlichen Vorschriften verträglich sind.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 41/11k
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 41/11k
    Veröff: SZ 2012/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127908

Im RIS seit

20.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2014

Dokumentnummer

JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_010