Rechtssatz RS0127908
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127908
Entscheidungsdatum
24.04.2012
Rechtssatz
Eine Teilungsanordnung des Erblassers verschafft dem betreffenden Miterben einen obligatorischen Anspruch gegen den oder die anderen Miterben, der durch rechtsgestaltende Erklärung geltend gemacht und im Rahmen der Erbteilung durchgesetzt werden kann. Sie ist für die Erben grundsätzlich bindend, diese können aber einvernehmlich eine abweichende Verteilung beschließen. Auch für das die Teilung durchführende Gericht ist die Teilungsanordnung zu berücksichtigen, soweit sie mit den gesetzlichen Vorschriften verträglich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127908
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2014
Dokumentnummer
JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_010