Rechtssatz RS0127912
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127912
Entscheidungsdatum
24.04.2012
Rechtssatz
Die Ausübung eines testamentarisch eingeräumten Aufgriffsrechts, wonach es einem Miterben frei steht, bestimmte Grundstücksteile gegen Auszahlung des anteiligen Schätzwerts an die Erben zu übernehmen oder auch nicht, ist für den Nachlass und den Aufgriffsberechtigten wertneutral. Wegen dieser Wertneutralität ist von einem unechten Prälegat (Hineinvermächtnis) auszugehen, das wie eine Teilungsanordnung wirkt und der Einbeziehung in das Erbteilungsverfahren grundsätzlich nicht entgegensteht. Insbesondere ist eine gesonderte Vermächtnisklage nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127912
Zuletzt aktualisiert am
26.05.2014
Dokumentnummer
JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_014