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Rechtssatz RS0127912

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0127912

Geschäftszahl

2Ob41/11k

Entscheidungsdatum

24.04.2012

Rechtssatz

Die Ausübung eines testamentarisch eingeräumten Aufgriffsrechts, wonach es einem Miterben frei steht, bestimmte Grundstücksteile gegen Auszahlung des anteiligen Schätzwerts an die Erben zu übernehmen oder auch nicht, ist für den Nachlass und den Aufgriffsberechtigten wertneutral. Wegen dieser Wertneutralität ist von einem unechten Prälegat (Hineinvermächtnis) auszugehen, das wie eine Teilungsanordnung wirkt und der Einbeziehung in das Erbteilungsverfahren grundsätzlich nicht entgegensteht. Insbesondere ist eine gesonderte Vermächtnisklage nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 41/11k
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 41/11k
    Veröff: SZ 2012/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127912

Im RIS seit

20.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2014

Dokumentnummer

JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_014