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Rechtssatz RS0127909

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0127909

Geschäftszahl

2Ob41/11k

Entscheidungsdatum

24.04.2012

Rechtssatz

Durch ein echtes Vorausvermächtnis (Prälegat) wird eine Sache einem Mit‑ oder Alleinerben ohne Anrechnung auf den Erbteil vermacht. Das Prälegat belastet also ohne besondere Anordnung des Erblassers alle Erben (einschließlich) des Prälegatars verhältnismäßig und begünstigt insoweit den Prälegatar gegenüber den anderen Miterben. Es hat zur Folge, dass dem derart bedachten Erben mehr zukommt, als es seiner Erbquote entspricht.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 41/11k
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 41/11k
    Veröff: SZ 2012/49

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127909

Im RIS seit

20.08.2012

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2014

Dokumentnummer

JJR_20120424_OGH0002_0020OB00041_11K0000_011