Rechtssatz RS0127985
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0127985
Entscheidungsdatum
23.12.2014
Norm
B-GBG §17 Abs1
B-GBG §18a Abs1
B-GBG §20 Abs3
Rechtssatz
Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd § 18a Abs 1 B‑GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd § 17 Abs 1 B‑GBG. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sind daher im Verwaltungsweg geltend zu machen (§ 20 Abs 3 Satz 3 B‑GBG).Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd Paragraph 18 a, Absatz eins, B‑GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd Paragraph 17, Absatz eins, B‑GBG. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sind daher im Verwaltungsweg geltend zu machen (Paragraph 20, Absatz 3, Satz 3 B‑GBG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127985
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016
Dokumentnummer
JJR_20120131_OGH0002_0010OB00187_11Y0000_001