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Entscheidung 1 Ob 218/14m×

Entscheidung 1 Ob 218/14m

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022813 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu. Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zum Beispiel aus der Verletzun …
RS0029686 Rechtssatz 05.12.1990Zivilrecht
Der Arbeitnehmer kann aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz keinen durchzusetzenden Anspruch auf Einstellung oder Beförderung ableiten; es besteht kein Kontrahierungszwang. Für einen allfälligen Anspruch des übergangenen Arbeitnehmer auf Schadenersatz ist Vora …
RS0030349 Rechtssatz 19.10.1994Zivilrecht
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist bei der Auftragsvergabe der öffentlichen Hand im Rahmen einer Ausschreibung zwingend einzuhalten.
RS0030354 Rechtssatz 19.10.1994Zivilrecht
Bei Verletzung des Gleichheitsgebotes ist dem übergangenen Bestbieter das Erfüllungsinteresse zu ersetzen.
RS0031143 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Soll das Zuwiderhandeln gegen einen Rechtssatz einen Schadenersatzanspruch auslösen, so muss es jene Interessen verletzen, deren Schutz die Rechtsnorm bezweckt (siehe hiezu Ehrenzweig 2.Auflage II/1, S 47, Loebenstein - Kaniak Kommentar zum AHG S 53 f, 1 Ob …
RS0036216 Rechtssatz 03.11.1982Zivilrecht
Sind die beiden Beklagten von einem gemeinsamen Anwalt vertreten, ist der Klägerin gegenüber anzunehmen, dass jeder von ihnen diesem Vertreter die Hälfte der Kosten zu bezahlen hat. Wegen des Obsiegens des Zweitbeklagten ist daher die Klägerin zum Kosteners …
RS0038110 Rechtssatz 18.12.1992Zivilrecht
Die öffentliche Hand steht auch bei privatrechtlicher Tätigkeit und gerade bei Subventionsvergaben unter weitgehenden Anforderungen des Gleichheitsgrundsatzes.
RS0042179 Rechtssatz 19.12.1958Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass der Sachverhalt in der von ihm dargestellten Richtung noch nicht genügend geklärt ist, dann kann der OGH, der nicht Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten.
RS0046474 Rechtssatz 16.06.1952Zivilrecht
Eine nachträgliche Änderung des vom Kläger nach § 56 Abs 2 JN angegebenen Streitwertes ist unzulässig.
RS0049882 Rechtssatz 15.12.1978Zivilrecht
Für die Abgrenzung des Gebietes der Privatwirtschaftsverwaltung von dem der Hoheitsverwaltung kommt es auf die Motive und den Zweck der Verwaltungstätigkeit nicht an, entscheidend ist vielmehr, welche rechtstechnischen Mittel die Gesetzgebung zur Verwirklic …
RS0053981 Rechtssatz 23.11.1977Zivilrecht
Der in Art 7 B-VG normierte Gleichheitsgrundsatz verbietet willkürliche, unsachliche Differenzierungen auf den Gebieten der Normsetzung und des Normvollzuges (vgl VfSlg 3197 ua). Der Gleichheitsgrundsatz wird vom Gesetzgeber verletzt, wenn er Gleiches ungle …
RS0058455 Rechtssatz 27.06.1995Zivilrecht
Das Sachlichkeitsgebot wird aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet; es ist verletzt, wenn der Gesetzgeber zur Zielerreichung völlig ungeeignete Mittel vorsieht oder wenn die vorgesehenen, an sich geeigneten Mittel zu einer sachlich nicht begründbaren Diffe …
RS0102403 Rechtssatz 27.02.1996Zivilrecht
Wenngleich kein Rechtsanspruch auf die Ernennung auf einen bestimmten Dienstposten besteht, wird ein Ersatzanspruch nach dem AHG begründet, wenn das zur Ernennung berufene Organ das ihm eingeräumte Ermessen missbraucht und gegen tragende Grundsätze der rech …
RS0107078 Rechtssatz 17.12.1996Zivilrecht
Bis zur Errichtung des Arbeitsmarktservices war die Arbeitsmarktverwaltung Teil der Hoheitsverwaltung. Mit dem Arbeitsmarktservice sollte ein aus der staatlichen Verwaltung ausgegliedertes öffentliches Dienstleistungsunternehmen errichtet werden, das die vo …
RS0107080 Rechtssatz 17.12.1996Zivilrecht
Mit der Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus der Hoheitsverwaltung und der Übertragung der Arbeitsmarktverwaltung auf das Arbeitsmarktservice als eine Körperschaft öffentlichen Rechts durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl 1994/313, haben …
RS0110159 Rechtssatz 19.05.1998Zivilrecht
Selbstbindende Normen im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung stellen einen Katalog von Verhaltenspflichten für die öffentliche Hand auf, von denen im Falle öffentlicher Bekanntgabe oder allgemeiner Zugänglichkeit jedermann weiß, dass die Verwaltungsorga …
RS0112461 Rechtssatz 27.08.1999Zivilrecht
Auch wenn ein subjektives Recht auf Beförderung nicht besteht, können aus einer unterbliebenen Beförderung dann Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden, wenn sie auf einen Missbrauch der eingeräumten Befugnisse zurückzuführen sind. Der Bewerber hat Anspruch …
RS0115621 Rechtssatz 11.07.2001Zivilrecht
Die Ärztekammern sind als Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer gesetzlich angeordneten Mitwirkung bei der Auswahl der Kandidaten für den Abschluss des Einzelvertrages mit dem zuständigen Träger der Krankenversicherung im öffentlichen Interesse …
RS0116553 Rechtssatz 16.05.2002Zivilrecht
Bei zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist weiterhin die Gemeinde Wien Dienstgeber; ein unberechtigter Gehaltsabzug ist daher nicht gegen das ausgegliederte Unternehmen (hier: Wiener Linien GmbH & Co KG), sondern gegen die Gemeinde Wien gelten …
RS0125560 Rechtssatz 30.09.2009Zivilrecht
Die Bestellung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die allenfalls nötige, vorgelagerte Ausschreibung dieser Stelle nach dem Stellenbesetzungsgesetz ist dem Privatrecht zuzuordnen.
RS0127362 Rechtssatz 30.11.2011Zivilrecht
Der potentielle Bewerber um eine Stelle hat kein subjektives Recht auf Einhaltung allfälliger Ausschreibungspflichten.
RS0127985 Rechtssatz 31.01.2012Zivilrecht
Bewirbt sich ein Richter auf eine ausgeschriebene Planstelle eines Hofrats des Verwaltungsgerichtshofs, geht es um einen „beruflichen Aufstieg“ iSd § 18a Abs 1 B‑GBG und nicht um die „Begründung eines Dienstverhältnisses“ iSd § 17 Abs 1 B‑GBG. Ersatzansprüc …
RS0128508 Rechtssatz 24.01.2013Zivilrecht
Den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Rechts wird durch die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes derogiert. Dies gilt auch für die Klagefristen nach §§ 15 und 29 GlBG, die die allgemeinen Verjährungsvorschriften des AB …
RS0129930 Rechtssatz 23.12.2014Zivilrecht
Die Besetzung der Position eines Landesgeschäftsführers des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) ist dessen eigenem Wirkungsbereich und dem nichthoheitlichen Bereich zuzuordnen.
RS0129931 Rechtssatz 23.12.2014Zivilrecht
Der Grundrechtsbindung via Fiskalgeltung unterliegt wegen ihrer ausschließlich staatlichen Trägerstruktur auch das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) als privatrechtlich agierende Körperschaft (Unternehmung) öffentlichen Rechts, sodass es bei der Anwendun …
RS0129932 Rechtssatz 23.12.2014Zivilrecht
Ein gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung zu orientieren hat.
RS0129933 Rechtssatz 23.12.2014Zivilrecht
Ungeachtet des Umstands, dass das StellenbesetzungsG keinen subjektiven Anspruch auf Einstellung vermittelt und es jedenfalls öffentlichen Interessen (Transparenz bei der Stellenbesetzung im staatsnahen Unternehmensbereich) dient, schützt das Stellenbesetzu …