Rechtssatz RS0128211
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128211
Entscheidungsdatum
25.02.2014
Norm
AlVG §9
AlVG §10
ASVG §176 Abs1 Z8
Rechtssatz
Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd §§ 9, 10 AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gemäß § 176 Abs 1 Z 8 ASVG anzusehen. Da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes darauf an, ob der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung verpflichtet wurde, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben bzw eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen (und nicht darauf, ob die Weigerung des Arbeitslosen tatsächlich sanktionierbar wäre).Das Bestehen einer Sanktionsmöglichkeit iSd Paragraphen 9, 10, AlVG ist als ausschlaggebendes Moment für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes gemäß Paragraph 176, Absatz eins, Ziffer 8, ASVG anzusehen. Da aber die Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Sanktion erst im Nachhinein beurteilt wird, kommt es für das Bestehen des Unfallversicherungsschutzes darauf an, ob der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung verpflichtet wurde, sich um eine konkrete Stelle zu bewerben bzw eine bestimmte Zahl an Bewerbungen nachzuweisen (und nicht darauf, ob die Weigerung des Arbeitslosen tatsächlich sanktionierbar wäre).
Entscheidungstexte
- 10 ObS 85/12s
Entscheidungstext OGH 02.10.2012 10 ObS 85/12s
Veröff: SZ 2012/99
- 10 ObS 56/13b
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 10 ObS 56/13b
- 10 ObS 10/14i
Entscheidungstext OGH 25.02.2014 10 ObS 10/14i
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128211
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121002_OGH0002_010OBS00085_12S0000_001