Rechtssatz RS0128261
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128261
Entscheidungsdatum
15.04.2026
Rechtssatz
Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß § 28 KSchG.Auch die auf Websites und deren Subpages enthaltenen vorformulierten allgemeinen Vertragsbedingungen, die der Verwender den auf diesem Wege mit Verbrauchern abgeschlossenen Verträgen von vornherein zugrundelegen will, unterliegen der Kontrolle gemäß Paragraph 28, KSchG.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 59/12h
Entscheidungstext OGH 30.08.2012 2 Ob 59/12h
Beisatz: Die Tatsache, dass darin Individualelemente des Einzelvertrags enthalten sind bzw dass die Website und ihre Subpages allgemeine Informationen enthalten und einer häufigeren Veränderung bzw Aktualisierung unterliegen, ändert an dieser Beurteilung nichts, wenn die Änderung entweder Teile der Website betrifft, die nicht der Vorformulierung der Vertragsbeziehung dienen oder aber eine solche Vordeterminierung der Vertragsbeziehung auf alle zukünftigen, bis zur nächsten Veränderung abgeschlossenen Verträge angewandt werden soll. Auch in letzterem Fall liegen bezogen auf den Einzelvertrag des Verbrauchers - wenn auch häufig veränderte - vorformulierte Vertragsbedingungen vor. (T1); Veröff: SZ 2012/83
- 6 Ob 210/17a
Entscheidungstext OGH 24.05.2018 6 Ob 210/17a
- 9 Ob 34/24a
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.04.2024 9 Ob 34/24a
Beisatz: Hier: Webshop. (T2)
- 8 Ob 64/24f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 8 Ob 64/24f
Beisatz wie T2
- 10 Ob 26/24g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 11.02.2025 10 Ob 26/24g
Beisatz wie T2
- 2 Ob 168/25g
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 18.11.2025 2 Ob 168/25g
Beisatz: Hier: Ausführungen auf der Website der Beklagten unter der Rubrik „FAQ“ zum für die Müllentsorgung zu entrichtenden Entgelt. (T3)
- 2 Ob 202/25g
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.02.2026 2 Ob 202/25g
Beisatz wie T2: Hier: Klausel einer Fluglinie zu Flugtarifen. (T4)
- 7 Ob 176/24v
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 15.04.2026 7 Ob 176/24v
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128261
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
JJR_20120830_OGH0002_0020OB00059_12H0000_001