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Rechtssatz RS0128354

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128354

Geschäftszahl

5Ob200/12s

Entscheidungsdatum

20.11.2012

Rechtssatz

Ein Begehren auf Umwidmung eines allgemeinen Teils der Liegenschaft in ein Zubehörobjekt und damit ins Wohnungseigentum eines einzelnen Miteigentümers stellt eine Verfügung iSd Paragraph 828, ABGB dar. Eine solche bedarf der Einstimmigkeit und ist daher generell nicht vom Änderungsrecht nach Paragraph 16, Absatz 2, WEG umfasst.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Widmungsänderung, Zubehör, Wohnungszubehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128354

Im RIS seit

14.01.2013

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2013

Dokumentnummer

JJR_20121120_OGH0002_0050OB00200_12S0000_003