Rechtssatz RS0128354
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128354
Entscheidungsdatum
20.11.2012
Rechtssatz
Ein Begehren auf Umwidmung eines allgemeinen Teils der Liegenschaft in ein Zubehörobjekt und damit ins Wohnungseigentum eines einzelnen Miteigentümers stellt eine Verfügung iSd § 828 ABGB dar. Eine solche bedarf der Einstimmigkeit und ist daher generell nicht vom Änderungsrecht nach § 16 Abs 2 WEG umfasst.Ein Begehren auf Umwidmung eines allgemeinen Teils der Liegenschaft in ein Zubehörobjekt und damit ins Wohnungseigentum eines einzelnen Miteigentümers stellt eine Verfügung iSd Paragraph 828, ABGB dar. Eine solche bedarf der Einstimmigkeit und ist daher generell nicht vom Änderungsrecht nach Paragraph 16, Absatz 2, WEG umfasst.
Schlagworte
Widmungsänderung, Zubehör, Wohnungszubehör
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128354
Zuletzt aktualisiert am
14.01.2013
Dokumentnummer
JJR_20121120_OGH0002_0050OB00200_12S0000_003