Rechtssatz RS0128480
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128480
Entscheidungsdatum
28.03.2017
Norm
Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art8
Rechtssatz
Die Aufzählung des Art 8 HStVÜ ist eine bloß beispielhafte, die zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich alle Rechtsfragen der außervertraglichen Haftung aus dem Verkehrsunfall von dieser Verweisungsregel abgedeckt werden sollen.Die Aufzählung des Artikel 8, HStVÜ ist eine bloß beispielhafte, die zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich alle Rechtsfragen der außervertraglichen Haftung aus dem Verkehrsunfall von dieser Verweisungsregel abgedeckt werden sollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128480
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20120920_OGH0002_0020OB00027_12B0000_001