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Entscheidung 2 Ob 27/12b×

Entscheidung 2 Ob 27/12b

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0020106 Rechtssatz 28.09.1955Zivilrecht
Zur Frage der Haftung für Drittschaden (gegenüber dem Dienstgeber des Verletzten).
RS0021473 Rechtssatz 17.09.1958Zivilrecht
Der mittelbar Geschädigte kann, sofern nicht das Gesetz selbst Ausnahmen enthält, nicht Schadenersatz verlangen.
RS0032827 Rechtssatz 16.11.1960Zivilrecht
Künftige Forderungen, die nach der Person des Schuldners und nach dem Grundverhältnis, aus dem in Zukunft die Forderung zwischen den beteiligten Personen entstehen soll, bestimmt sind, können abgetreten werden.
RS0043287 Rechtssatz 24.03.1994Zivilrecht
Im Fall der Lohnfortzahlung gemäß § 8 AngG kommt es zu einer bloßen Schadensverlagerung. Die Ersatzpflicht des Schädigers wird durch die Lohnfortzahlung nicht ausgeschlossen. Der Ersatzanspruch gegen den Schädiger geht analog § 1358 ABGB, § 67 VersVG mit de …
RS0077427 Rechtssatz 25.03.1993Zivilrecht
Die Frage der Haftung eines Bergführers gegenüber den durch einen Unfall in Österreich geschädigten Schweizern ist nach österreichischem Recht zu beurteilen (§ 36 IPRG in Konkurrenz mit § 48 IPRG). Der gesetzliche Forderungsübergang von den Berechtigten auf …
RS0083638 Rechtssatz 08.11.1995Zivilrecht
Ein gesetzlicher Forderungsübergang wird nach herrschender Meinung dem Sachrecht jener Rechtsordnung unterstellt, die die Leistungspflicht des Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund geliefert hat. Die Person des Legalzessionars bleibt dem maßgebli …
RS0119711 Rechtssatz 17.02.2005Zivilrecht
Die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur „Drittschadensliquidation" in Lohnfortzahlungsfällen sind auch im Verhältnis zwischen Schädiger und zugewiesenem Unternehmen anwendbar. Die (weitere) Schadensverlagerung von der Dienstgeberin des …
RS0123371 Rechtssatz 14.02.2008Zivilrecht
Entsteht ein Schaden durch Kosten einer tatsächlich eingestellten Ersatzkraft, so ist zunächst danach zu unterscheiden, wer die Ersatzkraft eingestellt oder beauftragt und die Kosten getragen hat. War dies eine (rechtsfähige) Gesellschaft, schuldet sie zwar …
RS0128480 Rechtssatz 20.09.2012Zivilrecht
Die Aufzählung des Art 8 HStVÜ ist eine bloß beispielhafte, die zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich alle Rechtsfragen der außervertraglichen Haftung aus dem Verkehrsunfall von dieser Verweisungsregel abgedeckt werden sollen.
RS0128481 Rechtssatz 20.09.2012Zivilrecht
Die in Art 8 Z 5 HStVÜ erwähnte Übertragbarkeit von Ersatzansprüchen ist dahingehend einzuschränken, dass sich die Frage der Übertragung des Anspruchs selbst nach dem maßgeblichen Sonderstatut richtet. Im Übrigen ist diese Bestimmung nur auf rechtsgeschäftl …
RS0128482 Rechtssatz 20.09.2012Zivilrecht
Nach Art 107a Abs 2, Buch 6, des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch bei einer vertraglichen Entgeltfortzahlungspflicht der Dienstgeber einen Schadenersatzanspruch gegenüber der haftpflichtigen Person in Höhe des von ihm ausbezahlten Lohns g …