Rechtssatz RS0128482
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128482
Entscheidungsdatum
20.09.2012
Norm
Niederländisches BGB Art107a
Rechtssatz
Nach Art 107a Abs 2, Buch 6, des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch bei einer vertraglichen Entgeltfortzahlungspflicht der Dienstgeber einen Schadenersatzanspruch gegenüber der haftpflichtigen Person in Höhe des von ihm ausbezahlten Lohns geltend machen, insoweit also auch für vertragliche Entgeltfortzahlungsansprüche eine Legalzession an den Dienstgeber normiert ist.Nach Artikel 107 a, Absatz 2,, Buch 6, des Niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann auch bei einer vertraglichen Entgeltfortzahlungspflicht der Dienstgeber einen Schadenersatzanspruch gegenüber der haftpflichtigen Person in Höhe des von ihm ausbezahlten Lohns geltend machen, insoweit also auch für vertragliche Entgeltfortzahlungsansprüche eine Legalzession an den Dienstgeber normiert ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128482
Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20120920_OGH0002_0020OB00027_12B0000_003