Rechtssatz RS0128511
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128511
Entscheidungsdatum
20.11.2012
Rechtssatz
Eine Anordnung (Weisung) gemäß § 97 Abs 4 StVO kann etwa dahin lauten, dass an einer bestimmten Stelle zu halten oder einem Schwerfahrzeug Platz zu machen ist, wobei die Anordnung mit Hilfe allgemein verständlicher Zeichen gegeben werden muss.Eine Anordnung (Weisung) gemäß Paragraph 97, Absatz 4, StVO kann etwa dahin lauten, dass an einer bestimmten Stelle zu halten oder einem Schwerfahrzeug Platz zu machen ist, wobei die Anordnung mit Hilfe allgemein verständlicher Zeichen gegeben werden muss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128511
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121120_OGH0002_0020OB00019_12A0000_002