Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 19/12a×

Entscheidung 2 Ob 19/12a

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022831 Rechtssatz 31.01.1973Zivilrecht
Auch für eine Schadensteilung wegen eigenen Verschuldens des Geschädigten ist Voraussetzung, dass das Verschulden für den Schadenseintritt kausal war.
RS0026838 Rechtssatz 21.11.1978Zivilrecht
Wird durch die Beschädigung eines Betriebsmittels (hier Lastkraftwagen) der aus einem Unternehmen gezogenen Nutzen vermindert, so gilt dieser nur dann als Verdienstentgang, wenn auch ein wirtschaftlich vertretbarer Einsatz der übrigen Betriebsmittel im Unte …
RS0026861 Rechtssatz 04.04.1956Zivilrecht
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet für das Gewicht des Verschuldens vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr.
RS0027389 Rechtssatz 17.10.1973Zivilrecht
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.
RS0027402 Rechtssatz 26.05.1977Zivilrecht
Die §§ 102 Abs 1 und 103 Abs 1 KFG sind Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, in dessen Zweckbereich die Verhütung von Unfällen und die Geringhaltung von aus Unfällen entspringenden Schäden liegt. Da durch eine Vernachlässigung der dem Lenker nach § 102 Ab …
RS0027579 Rechtssatz 20.12.1978Zivilrecht
Die Bestimmung des § 61 StVO stellt eine Schutznorm im Sinne des § 1311 ABGB dar.
RS0027767 Rechtssatz 24.06.1971Zivilrecht
Die kraftfahrrechtlichen Bestimmungen über die zulässige Beladung eines Kraftfahrzeuges sind zwar in erster Linie auf die Verhütung von Unfällen abgestellt, doch liegt die Geringhaltung von Schäden noch im Zweckbereich der Norm (Vermehrung der Anstoßwucht).
RS0027803 Rechtssatz 29.01.1976Zivilrecht
Die Normen der Straßenverkehrsordnung sind grundsätzlich Schutzvorschriften im Sinne des § 1311 ABGB.
RS0030624 Rechtssatz 23.05.1956Zivilrecht
Der Schaden, den ein Geschäftsmann in seinem Geschäftsbetrieb durch die zeitweise Nichtverwendung eines Kraftfahrzeuges wegen Beschädigung erlitten hat, ist als wirklicher Schaden anzusehen.
RS0073128 Rechtssatz 04.09.1962Zivilrecht; Strafrecht
Eine rechtzeitige erkennbare unklare Verkehrslage erfordert nicht nur besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, sondern verlangt auch Bremsbereitschaft und Einhaltung einer entsprechenden Geschwindigkeit (jedenfalls nicht wie im gegebenen Fal …
RS0073429 Rechtssatz 22.11.1962Zivilrecht
Der Vertrauensgrundsatz wird dadurch eingeschränkt, dass derjenige Verkehrsteilnehmer, der das vorschriftswidrige Verhalten des anderen erkannte, nicht darauf vertrauen darf, dass sich dieser in weiterer Folge doch noch richtig verhalten werde. Vielmehr ist …
RS0073513 Rechtssatz 15.04.1971Zivilrecht; Strafrecht
Jede unklare Verkehrssituation ist im bedenklichen Sinne auszulegen; insbesondere ist ihr auch durch Abstehen von einem Überholmanöver Rechnung zu tragen (so schon ZVR 1966/92).
RS0074601 Rechtssatz 18.11.1976Zivilrecht
Nimmt ein Fahrzeuglenker eine unklare Verkehrslage wahr, dann hat er seine Geschwindigkeit dieser Situation sofort anzupassen, dh in der Regel herabzusetzen, und zwar so weit, dass es ihm möglich ist, bei Erkennen eines Hindernisses vor diesem und ohne Gefä …
RS0074786 Rechtssatz 25.01.1973Zivilrecht
Ein Gefahrenzeichen verpflichtet zur Anpassung an die angekündigte Gefahr, nicht jedoch unter allen Umständen zur Verminderung der Geschwindigkeit. Mitunter wird es genügen, sich zu vergewissern, ob die angekündigte Gefahr auch tatsächlich gegeben ist.
RS0075018 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Verschuldensteilung 1 : 1, wenn ein Teil die mangelhafte Befestigung der Ladung im Sinne des § 61 Abs 1 StVO zu vertreten, der andere aber nicht nur durch die Unterlassung der Anzeige seiner Fahrtrichtungsänderung die einleitende Unfallsursache gesetzt, son …
RS0075436 Rechtssatz 25.01.1973Zivilrecht
Das Vorhandensein eines Gefahrenzeichens verpflichtet den Kraftfahrer zu einer erhöhten Reaktionsbereitschaft; sein Verhalten hat sich nach den Besonderheiten der angekündigten Gefahren zu richten.
RS0112234 Rechtssatz 01.07.1999Zivilrecht
Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen. Für Letzteres reicht der Nachweis aus, dass die Schutznorm objektiv …
RS0128510 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Bei den Anordnungen eines vereidigten Organs der Straßenaufsicht gemäß § 97 Abs 4 StVO handelt es sich um Maßnahmen außerhalb der Verkehrsregelung, die nur nach Maßgabe der Verkehrserfordernisse und jedem Straßenbenützer einzeln zu erteilen sind.
RS0128511 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine Anordnung (Weisung) gemäß § 97 Abs 4 StVO kann etwa dahin lauten, dass an einer bestimmten Stelle zu halten oder einem Schwerfahrzeug Platz zu machen ist, wobei die Anordnung mit Hilfe allgemein verständlicher Zeichen gegeben werden muss.
RS0128512 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Bei der Bestimmung des § 97 Abs 4 StVO handelt es sich um eine Schutznorm iSd § 1311 ABGB, die ganz allgemein die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs bezweckt. Ihr Schutzzweck erfasst jedenfalls die Verhütung jener Gefahren für andere Verk …
RS0128513 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Auch bei § 50 Z 16 StVO handelt es sich um ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB, dessen Schutzzweck auf die Verhinderung von Schäden, die aus der angekündigten Gefahr resultieren könnten, gerichtet ist.
RS0128514 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Die mit der 22. KFG‑Novelle, BGBl I 2003/60, in § 101 Abs 1 KFG neu eingefügte lit e, in welcher die Verwahrung und Sicherung der Ladung auf Kraftfahrzeugen geregelt ist, gilt als lex specialis zu § 61 StVO.
RS0128515 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine „spurhaltende Vollbremsung“ (ohne anschließende Schleuderbewegungen) ist jedenfalls zum „normalen Fahrbetrieb“ iSd § 101 Abs 1 lit e KFG zu zählen. Daraus folgt, dass die Beladung den bei einer solchen Bremsung auftretenden Kräften standhalten muss.
RS0128516 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Eine „spurhaltende Vollbremsung“ ist dem „normalen Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs zuzurechnen.
RS0128517 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Der Gefährdungsschutz in § 101 Abs 1 lit e KFG bzw in § 61 StVO ist umfassend zu verstehen. Mag er daher in erster Linie den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer bezwecken, so sind dennoch auch die eigenen absoluten Rechtsgüter des Geschädigten von ihm umfasst.
RS0128518 Rechtssatz 20.11.2012Zivilrecht
Schadensteilung im Verhältnis von 1 : 1 zwischen dem Lenker eines einem Sondertransport entgegenkommenden Kastenwagens, dem eine zur Verletzung mehrerer Schutznormen führende grobe Unaufmerksamkeit zur Last fällt, durch die er eine äußerst gefährliche Verke …