Rechtssatz RS0128518
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128518
Entscheidungsdatum
20.11.2012
Rechtssatz
Schadensteilung im Verhältnis von 1 : 1 zwischen dem Lenker eines einem Sondertransport entgegenkommenden Kastenwagens, dem eine zur Verletzung mehrerer Schutznormen führende grobe Unaufmerksamkeit zur Last fällt, durch die er eine äußerst gefährliche Verkehrssituation geschaffen hat, sowie dem Lenker des Sondertransports, dem die verspätete Reaktion auf die unklare Verkehrslage als Mitverschulden vorzuwerfen ist, vor allem aber die Verletzung der Schutznorm über die sichere Verwahrung der Ladung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128518
Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121120_OGH0002_0020OB00019_12A0000_009