Rechtssatz RS0128541
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128541
Entscheidungsdatum
13.12.2012
Rechtssatz
Sofern ein Vorsteher der Geschäftsstelle dafür sorgt, dass ein, wie er wusste, gefälschtes Testament in ein schon anhängiges Verfahren über das Erbrecht Eingang findet, ist von zentraler Bedeutung, dass er entgegen § 49 Abs 2 Geo diesen Verstoß weder abstellt noch den "Übelstand ... der zuständigen Stelle anzeigt". Die daraus resultierenden Vermögensschäden von Erben während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens sind vom Schutzzweck dieser Bestimmung erfasst.Sofern ein Vorsteher der Geschäftsstelle dafür sorgt, dass ein, wie er wusste, gefälschtes Testament in ein schon anhängiges Verfahren über das Erbrecht Eingang findet, ist von zentraler Bedeutung, dass er entgegen Paragraph 49, Absatz 2, Geo diesen Verstoß weder abstellt noch den "Übelstand ... der zuständigen Stelle anzeigt". Die daraus resultierenden Vermögensschäden von Erben während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens sind vom Schutzzweck dieser Bestimmung erfasst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128541
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2013
Dokumentnummer
JJR_20121213_OGH0002_0010OB00208_12P0000_004