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Entscheidung 1 Ob 208/12p×

Entscheidung 1 Ob 208/12p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021473 Rechtssatz 17.09.1958Zivilrecht
Der mittelbar Geschädigte kann, sofern nicht das Gesetz selbst Ausnahmen enthält, nicht Schadenersatz verlangen.
RS0022462 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Dem "Vermögen" einer Person kommt kein absoluter Schutz zu. Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht vielmehr nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu.
RS0022813 Rechtssatz 12.06.1979Zivilrecht
Nach der Lehre vom Schutzzweck der Norm steht nur dem unmittelbar Geschädigten ein Ersatzanspruch zu. Die Verursachung eines Vermögensschadens macht daher nur dann ersatzpflichtig, wenn sich die Rechtswidrigkeit der Schädigung zum Beispiel aus der Verletzun …
RS0022933 Rechtssatz 04.12.1975Zivilrecht
Das Wesen des Rechtswidrigkeitszusammenhanges liegt darin, dass auf Grund eines rechtswidrigen Verhaltens nur für jene verursachten Schäden zu haften ist, die die übertretene Verhaltensnorm nach ihrem Schutzzweck gerade verhindern sollte. Der Rechtswidrigke …
RS0027553 Rechtssatz 14.01.1971Zivilrecht
Die Übertretung einer Schutznorm macht nur insofern für den durch die Übertretung verursachten Schaden haftbar, als durch die Schutznorm gerade dieser Schaden verhindert werden sollte.
RS0028499 Rechtssatz 14.11.1990Zivilrecht
Der Geschäftsherr haftet dann nicht nach § 1313a ABGB, wenn das Verhalten des Gehilfen aus dem allgemeinen Umkreis des Aufgabenbereiches, den der Gehilfe im Rahmen der Interessenverfolgung für den Schuldner wahrzunehmen hatte, herausfällt.
RS0028582 Rechtssatz 10.11.1920Zivilrecht
Zur Frage der Gehilfenhaftung nach § 1313a ABGB.
RS0028626 Rechtssatz 30.11.1983Zivilrecht
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des OGH, dass zwar auch vorsätzliche unerlaubte Handlungen in Erfüllung einer vertraglichen Pflicht in einer dem Schuldner zurechenbaren Weise vom Erfüllungsgehilfen begangen werden können, dass jedoch hiezu ein in …
RS0028691 Rechtssatz 25.11.1959Zivilrecht
Haftung für Delikte des Erfüllungsgehilfen. Wird das Delikt vom Erfüllungsgehilfen innerhalb des Pflichtenkreises gesetzt, den der Geschäftsherr vertraglich übernommen hat, so haftet der Geschäftsherr nach § 1313a ABGB für den durch den Erfüllungsgehilfen v …
RS0031143 Rechtssatz 17.03.1976Zivilrecht
Soll das Zuwiderhandeln gegen einen Rechtssatz einen Schadenersatzanspruch auslösen, so muss es jene Interessen verletzen, deren Schutz die Rechtsnorm bezweckt (siehe hiezu Ehrenzweig 2.Auflage II/1, S 47, Loebenstein - Kaniak Kommentar zum AHG S 53 f, 1 Ob …
RS0049762 Rechtssatz 04.10.1977Zivilrecht
Da die Tätigkeit der Gerichte eine hoheitliche ist, hat dies auch für die gerichtlichen Zustellungen durch die Post zu gelten.
RS0049948 Rechtssatz 17.02.1982Zivilrecht
Wenn eine Aufgabe ihrem Wesen nach hoheitlicher Natur ist, sind auch alle mit ihrer Erfüllung verbundenen Verhaltensweisen als in Vollziehung der Gesetze erfolgt anzusehen, wenn sie nur einen hinreichend engen inneren und äußeren Zusammenhang mit der hoheit …
RS0049962 Rechtssatz 18.11.1981Zivilrecht
Rechtswidriges Organhandeln im Sinne des AHG besteht gerade darin, dass das Organ nicht im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten handelt, sodass der Rechtsträger, für den gehandelt wurde, häufig in dem weiten Sinn, den der Verfassungsgerichtshof in ständiger …
RS0049981 Rechtssatz 20.05.1981Zivilrecht
Das Organ eines Rechtsträgers ist auch dann in Vollziehung der Gesetze tätig, wenn es das Gegenteil dessen tut, was seine dienstliche Pflicht ist, und unter dem Anschein hoheitlichen Handelns Schaden zufügt. Der Staat muss den äußeren Anschein gelten lassen …
RS0050075 Rechtssatz 02.06.1982Zivilrecht
Für die Abgrenzung der Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze und einer privaten kommt es darauf an, ob zwischen der Erfüllung von Aufgaben hoheitlicher Dienstsetzung (hier: Teilnahme an einer dienstlichen Schisportveranstaltung der Gendarmerie) und der schäd …
RS0081378 Rechtssatz 26.04.1978Zivilrecht
Auch eine Unterlassung kann eine Behörde zur Haftung verpflichten, wenn sie schuldhaft erfolgt ist.
RS0103735 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Ein hinreichend enger Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe eines Organs liegt selbst dann vor, wenn ein an sich ordnungsgemäß bestelltes Organ Handlungen setzt, zu deren Vollziehung es nicht berufen ist, also seine Kompetenzen überschreitet oder allenf …
RS0108275 Rechtssatz 27.08.1997Zivilrecht
Auch die Tätigkeit der Organe der Justizverwaltung, soweit sie über die Sachmittelverwaltung im Sinne des § 73 Abs 1 Z 1 GOG hinausgeht und nicht ohnedies die Erledigung durch Bescheid zu erfolgen hat wie etwa nach dem gerichtlichen Einbringungsgesetz, ist …
RS0128538 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Dritten Personen steht das Recht auf Akteneinsicht grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 22 AußStrG iVm § 219 Abs 2 ZPO zu. Diese Bestimmungen enthalten nicht nur bloße Dienstanweisungen an die Gerichtsbediensteten, sondern haben auch den Zweck, …
RS0128539 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Aus § 49 Abs 2, § 170 Abs 1 und Abs 3 sowie § 369 Abs 3 Geo ergibt sich, dass der Vorsteher der Geschäftsstelle, der bei seiner Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze als Organ des Bundes handelt, vornehmlich Realakte zu setzen hat. Er ist verpflichtet, in se …
RS0128540 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Die Normen des § 49 Abs 2, § 363 Abs 1 letzter Halbsatz und § 369 Abs 3 Geo trachten insbesondere, Verfälschungen des Urkundenverzeichnisses hintanzuhalten, und sind als Schutzgesetze gegen Vermögensnachteile anzusehen, die aus der Ausnützung der Stellung a …
RS0128541 Rechtssatz 13.12.2012Zivilrecht
Sofern ein Vorsteher der Geschäftsstelle dafür sorgt, dass ein, wie er wusste, gefälschtes Testament in ein schon anhängiges Verfahren über das Erbrecht Eingang findet, ist von zentraler Bedeutung, dass er entgegen § 49 Abs 2 Geo diesen Verstoß weder abstel …