Rechtssatz RS0128593
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128593
Entscheidungsdatum
29.11.2012
Norm
ABGB §879 BIIo
ÖFB-Regulativ §8 Abs5
Rechtssatz
Ein nicht dem ÖFB‑Regulativ Unterworfener kann über keine den Spieler betreffende Transferrechte verfügen. Als solcher ist demjenigen auch die Geltendmachung einer „Leihgebühr“ für die befristete „Freigabe“ des Spielers auf Grundlage des § 8 Abs 5 ÖFB‑Regulativ verwehrt. Eine derartig vereinbarte „Leihe“ ist daher im Sinne von § 878 ABGB rechtlich unmöglich und somit nichtig.Ein nicht dem ÖFB‑Regulativ Unterworfener kann über keine den Spieler betreffende Transferrechte verfügen. Als solcher ist demjenigen auch die Geltendmachung einer „Leihgebühr“ für die befristete „Freigabe“ des Spielers auf Grundlage des Paragraph 8, Absatz 5, ÖFB‑Regulativ verwehrt. Eine derartig vereinbarte „Leihe“ ist daher im Sinne von Paragraph 878, ABGB rechtlich unmöglich und somit nichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128593
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121129_OGH0002_0020OB00157_12W0000_001