Rechtssatz RS0128697
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128697
Entscheidungsdatum
29.11.2012
Rechtssatz
Nur solche Dritte sind von den Schutzwirkungen eines Bestandvertrags erfasst, die das Bestandobjekt in ähnlicher Intensität und Häufigkeit nutzen wie der Mieter selbst. Ein nur kurzfristiger Aufenthalt im Bestandobjekt reicht nicht aus, um die geforderte Nähe zur vertraglich geschuldeten Hauptleistung des Vermieters herzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128697
Zuletzt aktualisiert am
24.06.2015
Dokumentnummer
JJR_20121129_OGH0002_0020OB00070_12A0000_001