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Rechtssatz RS0128738

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0128738

Entscheidungsdatum

24.09.2019

Rechtssatz

Unter dem ‑ zumeist im Zusammenhang mit Leasingverträgen verwendeten ‑ Begriff des „Mietkaufs“ werden im Allgemeinen Vereinbarungen verstanden, in denen Elemente eines Mietvertrags und eines Kaufvertrags miteinander verbunden sind. Der Unterschied zum Leasing wird darin gesehen, dass die Gebrauchsüberlassung beim Mietkauf nicht das eigentliche Vertragsziel ist, sondern der Vertrag von vornherein auf einen späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers gerichtet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128738

Im RIS seit

04.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Dokumentnummer

JJR_20121011_OGH0002_0020OB00188_11B0000_002