Rechtssatz RS0128738
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128738
Entscheidungsdatum
24.09.2019
Rechtssatz
Unter dem ‑ zumeist im Zusammenhang mit Leasingverträgen verwendeten ‑ Begriff des „Mietkaufs“ werden im Allgemeinen Vereinbarungen verstanden, in denen Elemente eines Mietvertrags und eines Kaufvertrags miteinander verbunden sind. Der Unterschied zum Leasing wird darin gesehen, dass die Gebrauchsüberlassung beim Mietkauf nicht das eigentliche Vertragsziel ist, sondern der Vertrag von vornherein auf einen späteren Eigentumserwerb des Mietkäufers gerichtet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128738
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2020
Dokumentnummer
JJR_20121011_OGH0002_0020OB00188_11B0000_002