Rechtssatz RS0128742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128742
Entscheidungsdatum
11.08.2015
Rechtssatz
Wird bei einem "Mietkauf" vereinbart, dass das Eigentum nach Ablauf der Mietzeit automatisch auf den Mietkäufer übergeht, dann geht mit der Übergabe der Sache auch die Gefahr auf den „Mieter“ über, sodass ihn eine später eintretende Gebrauchsbeeinträchtigung von der Zahlung nicht befreit. Seine Leistungspflicht stimmt mit der eines Käufers überein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128742
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20121011_OGH0002_0020OB00188_11B0000_006