Rechtssatz RS0128835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128835
Entscheidungsdatum
27.03.2013
Rechtssatz
Die Auswirkungen des Fehlverhaltens eines von mehreren Versicherungsnehmern (Mitversicherten), das den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat (zB Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug, vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls) auf den (die) anderen Versicherungsnehmer (Mitversicherten) ist davon abhängig, ob eine Mehrheit versicherter Interessen besteht oder ob ein gemeinschaftliches, gleichartiges und ungeteiltes Interesse aller Versicherungsnehmer (Mitversicherter) versichert ist. Nur im letzten Fall kommt es zu einer Zurechnung des Fehlverhaltens anderer am Vertrag beteiligter Personen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128835
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2013
Dokumentnummer
JJR_20130327_OGH0002_0070OB00030_13G0000_001