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Entscheidung 7 Ob 30/13g×

Entscheidung 7 Ob 30/13g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0043352 Rechtssatz 28.01.1953Zivilrecht
Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es überhaupt in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen.
RS0043510 Rechtssatz 10.01.1991Zivilrecht
Der Versicherer hat den Verstoß gegen die Obliegenheit, der Versicherungsnehmer das Fehlen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Misslingt dem Versicherungsnehmer dieser Beweis, so muss er beweisen, welcher Teil des Schadens mit Sicherheit auch …
RS0080389 Rechtssatz 23.05.1991Zivilrecht
Die Kaskoversicherung ist eine Sparte der Sachversicherung, durch die das Interesse des Eigentümers des versicherten Fahrzeuges versichert ist. Der Versicherer ist daher leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbe …
RS0080407 Rechtssatz 08.02.1961Zivilrecht
Die in Deutschland entwickelte Repräsentantentheorie kann aus dem VersVG nicht abgeleitet werden.
RS0080562 Rechtssatz 25.09.1973Zivilrecht
Bei der Kaskoversicherung ist der Fahrzeuglenker nicht mitversichert, sodass die Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen ihn auf den Versicherer übergehen können (SZ 34/73, ZVR 1957/200, ZVR 1961/317, ZVR 1962/172 ua).
RS0081382 Rechtssatz 22.02.1990Zivilrecht
Der Versicherer kann auf das Regressrecht nach § 67 Abs 1 VersVG verzichten. Der Verzicht zugunsten des Schädigers ist nichts anderes als eine Form der - wenn auch nur teilweisen - Mitversicherung des Sachersatzinteresses dieses Schädigers.
RS0128835 Rechtssatz 27.03.2013Zivilrecht
Die Auswirkungen des Fehlverhaltens eines von mehreren Versicherungsnehmern (Mitversicherten), das den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat (zB Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug, vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicher …