Rechtssatz RS0128893
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128893
Entscheidungsdatum
25.04.2013
Rechtssatz
Bei der Einsetzung von Erben ist grundsätzlich zwischen der unbestimmten, die nach § 554 Satz 1 ABGB die gesetzliche Erbfolge ausschließt, und der bestimmten Erbeinsetzung, bei der der Testamentserbe neben den gesetzlichen Erben zum Zuge kommt, zu unterscheiden.Bei der Einsetzung von Erben ist grundsätzlich zwischen der unbestimmten, die nach Paragraph 554, Satz 1 ABGB die gesetzliche Erbfolge ausschließt, und der bestimmten Erbeinsetzung, bei der der Testamentserbe neben den gesetzlichen Erben zum Zuge kommt, zu unterscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128893
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015
Dokumentnummer
JJR_20130425_OGH0002_0020OB00251_12V0000_001