Rechtstracker.at
Entscheidung 2 Ob 251/12v×

Entscheidung 2 Ob 251/12v

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Der Text wird gerade aus dem RIS übernommen; bis dahin im RIS lesen (Link oben).

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0008022 Rechtssatz 22.08.1951Zivilrecht
Stimmen die Aussagen der Testamentszeugen über den Inhalt des mündlichen Testamentes nicht überein, so betrifft dies die äußere Form des Testamentes. Es ist daher der Testamentserbe gegen den gesetzlichen Erben auf den Rechtsweg zu verweisen.
RS0008059 Rechtssatz 14.11.1974Zivilrecht
Die Übereinstimmung der Zeugenaussagen über den Inhalt eines mündlichen Testamentes gehört zur äußeren Form, doch begründet nicht jeder Widerspruch zwischen den Zeugenaussagen einen Mangel der äußeren Form. Ein solcher liegt nur vor, wenn die Aussagen der Z …
RS0012375 Rechtssatz 18.10.1984Zivilrecht
Eine Ersteinsetzung zu gleichen Teilen ist dann eine bestimmte im Sinne des § 562 ABGB, wenn die Quoten ziffernmäßig (hier "je ein Drittel") festgesetzt sind.
RS0012507 Rechtssatz 13.07.1982Zivilrecht
Die Ungültigkeit der letztwilligen Verfügung erfasst jeweils nur die Zuwendung, auf die sich die Unfähigkeit des Zeugen bezieht. Die Zuwendung ist gültig, wenn noch andere Zeugen in ausreichender Zahl beigezogen wurden.
RS0043585 Rechtssatz 19.12.1974Zivilrecht
Verweise der Revisionsschrift auf ein in der Berufungsverhandlung vorgelegtes und vom Berufungsgericht ohne gesetzliche Grundlage zum Akt genommenes privates Rechtsgutachten sind unzulässig und unbeachtlich (Gutachten über österreichisches Privatrecht).
RS0128893 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Bei der Einsetzung von Erben ist grundsätzlich zwischen der unbestimmten, die nach § 554 Satz 1 ABGB die gesetzliche Erbfolge ausschließt, und der bestimmten Erbeinsetzung, bei der der Testamentserbe neben den gesetzlichen Erben zum Zuge kommt, zu untersche …
RS0128894 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Mehrere auf bestimmte Quoten oder gemeinsam auf eine Quote eingesetzte Erben teilen entsprechend § 554 Satz 2 ABGB mit den gesetzlichen Erben, wenn der Erblasser nicht über den gesamten Nachlass verfügt hat. Wollte der Erblasser hingegen über den gesamten N …
RS0128895 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Bei unbestimmter Erbeinsetzung ist es für die korrekte Bestimmung der Portionen der einzelnen Erben unabdingbare Voraussetzung, die Anzahl der insgesamt eingesetzten Personen zu kennen. Um daher in diesem Fall Zeugnis vom korrekten Inhalt des Testaments geb …
RS0128896 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Lediglich bei einer bestimmten Erbeinsetzung mit jeweils konkreter unveränderlicher Quote können jeweils drei Zeugen übereinstimmend die Einsetzung eines vierten Erben für die bestimmte Portion, zB zu 25 %, bezeugen und daher insoweit übereinstimmendes Zeug …
RS0128897 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Bei einer unbestimmten Erbseinsetzung von vier Erben kann jeder Einzelne von diesen jeweils nur gültig Zeugnis über die Einsetzung von drei Erben abgeben und somit weder über den wahren Inhalt des Testaments, nämlich die Einsetzung von vier Erben, noch über …
RS0128898 Rechtssatz 25.04.2013Zivilrecht
Bei einer unbestimmten Erbeinsetzung von Personen, die gleichzeitig als Testamentszeugen dienen sollen, kann mangels Unabhängigkeit der Anteile von einander und selbstständiger Bestandskraft der einzelnen Erbeinsetzung ohne Auswirkung auf die übrigen Erben …