Rechtssatz RS0128914
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128914
Entscheidungsdatum
28.05.2013
Rechtssatz
Eine Austauschkündigung, bei der ein Stammarbeitnehmer gekündigt und auf seinem Arbeitsplatz durch einen Leiharbeitnehmer ersetzt wird, ist nichtig. Liegen der Kündigung eines Stammarbeitnehmers bei gleichzeitiger Weiterbeschäftigung eines Leiharbeitnehmers aber sachliche und für den Beschäftigerbetrieb wichtige Gründe, wie etwa Rationalisierungsmaßnahmen, zugrunde, so ist die Kündigung des Stammarbeitnehmers im Allgemeinen nicht mit Nichtigkeit bedroht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128914
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013
Dokumentnummer
JJR_20130528_OGH0002_008OBA00031_13M0000_001