Rechtssatz RS0128930
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0128930
Entscheidungsdatum
30.11.2023
Rechtssatz
Von einem international tätigen Unternehmen sind Kenntnisse der Grundzüge des europäischen Fusionsrechts zu erwarten; dazu zählt auch das Wissen, dass es für die Frage der Anmeldebedürftigkeit eines Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Europäischen Union insbesondere auf die weltweit und in den einzelnen Mitgliedstaaten erzielten Umsätze ankommt.
Anmerkung
Dieser RS wird nicht fortgesetzt, siehe den identen Rechtssatz RS0128931.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128930
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20130627_OGH0002_0160OK00002_1300000_002